Sport in Innenräumen – die neue Verordnung

Sport in Innenräumen – die neue Verordnung

Hallo Shintais,

ab morgen gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung, von der Ihr sicherlich schon gehört habt. Hier aber noch mal im Einzelnen und als Tabelle. Herausgegeben vom LSB-NRW:

„Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

• Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
• Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
• Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
• Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
• Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich“

Da wir kein eingetragener Verein sind ist der letzte Punkt zumindest umstritten, bedarf weiterer Klärung. Von daher zunächst alle Tests weiter von einem Testzentrum. & immer dabeihaben, sonst ist kein Training möglich!
Also boostern lassen und dann geht’s auch wieder ohne täglichen Test.
Im Weiteren gilt noch:
„Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G…
Für Übungsleiter und Trainer… das heißt, für sie gilt 3G… .“

Das machen wir halt, Hauptsache das Trainieren geht überhaupt!
In dem Sinne, bis nächste Woche – Klaus (& das tolle Shintai-Team👍) Oss